Kanzlei Heimbürger & Partner:
Anwälte für Strafrecht in Düsseldorf und Viersen – Spezialisten für Strafverteidigung
In der Kanzlei Heimbürger & Partner bearbeiten die Fachanwälte für Strafrecht an den Standorten Düsseldorf und Viersen Delikte, die in der Strafverteidigungspraxis häufig vorkommen. Dazu gehören Straftatbestände wie z.B. Fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Diebstahl, Untreue, Betrug, Raub, Brandstiftung, Beleidigung u.a.m. Auch hier gilt es so frühzeitig wie möglich mit der Verteidigung zu beginnen. Die Weichen für eine erfolgreiche Strafverteidigung werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.
Bei Vergehen kann es sich als vorteilhaft erweisen, mit der Staatsanwaltschaft über eine Verfahrenseinstellung zu verhandeln. Diese würde eine Hauptverhandlung mit ungewissem Ausgang entbehrlich machen. Aber das ist eine Sache des Einzelfalls und wird daher mit Ihnen eingehend erörtert. Denn die letzte Entscheidung obliegt stets Ihnen als unserem Mandanten.
Unsere Aufzählung der von uns verteidigten Straftatbestände ist nicht abschließend. Allerdings behalten wir uns als Anwälte für Strafrecht, die einem freien Beruf nachgehen, stets vor ein Mandat abzulehnen. In diesem Fall werden wir Ihnen aber auch kein Honorar in Rechnung stellen.
Auf der anderen Seite ist es auch für Sie von eklatanter Bedeutung, dass Sie dem für Sie als Verteidiger tätigen Rechtsanwalt unserer Kanzlei das Vertrauen schenken.